Das postalisch versendete Mahnungen als unzustellbar zurück kommen oder nicht angenommen werden, sind wir leider inzwischen gewohnt. Der nun auf der Rückseite eines solchen Briefs angebrachte, handschriftliche Urlaubshinweis dürfte hingegen eine Premiere für uns gewesen sein bzw. hat zumindest Seltenheitswert:
Ob der Vermerk vom Zustellpostboten oder vom Kunden (der sich ja „auf Urlaub“ befindet ;-)) stammt, entzieht sich unserer Kenntnis. Und weshalb man trotz Urlaub nicht einfach die Post in den Briefkasten werfen oder zwischenlagern kann auch.
Ich könnte das leicht erklären – habe aber gerade leider keine Möglichkeit, Posts zu kommentieren.
@Alexander: WIN!
Könnte es nicht sein, dass bei Postlagerung etc. ein solches Einschreiben zurückgeht?
Zitat:
„Und weshalb man trotz Urlaub nicht einfach die Post in den Briefkasten werfen oder zwischenlagern kann auch. “
Weil da schon so viel Mahnungen, Mahnbescheide usw. drin liegen, dass der Postbote diese Mahnung nicht mehr rein bekommen hat. 😉 Zumindest was den Briefkasten angeht.
Was die Zwischenlagerung angeht könnte die Post schon die Erfahrung gemacht haben, dass sich der „Urlaub“ regelmäßig verlängert und verlängert… Bis zur Entlassung aus der JVA (Knast). 😉
Ist aber nicht ein Kunde aus Deutschland, oder? Hier sehen Rücksendungen anders aus. Auch den Portowert kann ich nicht zuordnen. War bestimmt eine Postbotin, von der Schriftanalyse her passt das Datum der Vorderseite zum Satz auf der Rückseite. Meine Schriftanalyse-Fähigkeiten taugen aber nichts. *ggg*
Das ist doch ein Einschreiben und kein Einwurf-Einschreiben, also muß es jemandem (Empfänger oder geeignete Ersatzperson) gegen Quittung übergeben werden. Einfach einwerfen ist also nicht.
@ U.Klauer:
Das heißt, dem Nachbarn geben wie bei normalen Paketen is nich?
Unternehmen mit häufigem Kundenkontakt verschicken zwischenzeitlich nur noch mit dem Add-ON http://www.premiumadress.de
@Michael: Richtig, es sei denn der Empfänger hat dem Nachbarn eine schriftliche Vollmacht erteilt. Ansonsten darf es nur an den Empfänger oder dessen Ehe-/Lebenspartner übergeben werden, oder an Angehörige bzw. Gäste, die sich *in der Wohnung* des Empfängers aufhalten.
Für Pflegeheime, Gefängnisse und anderes gibt es ein paar Ausnahmen.
In Österreich ist es zumindest so, dass hinterlegte Sendungen bis länstens zum 3. Montag ab Zustellversuch liegen bleiben und dann retourniert werden.
Sieht man sich das Datum (06.03.2012 – Dienstag) an und rechnet hoch, würde die Sendung so od. so am 26.03.2012 retourniert werden.
Also warum lange liegen lassen, wenn der Absender darüber vorher informiert werden kann, dass sich der Empfänger bis Ende Monat auf Urlaub befindet.
Über das deutsche Postgesetz kann aber sicher jede Poststelle Auskunft geben.
so, ende März noch mal schicken. xD
@U. Klauer:
Danke für die Info.
@Marc: Was genau soll Premiumadress bringen wenn der Kunde im Urlaub ist? Genau. Gar nichts.
Muss ich nächstes mal auch so machen wenn ich im Urlaub bin.:))