DF Insights

Domaininhaber, Admin-C usw. selbst festlegen


Veröffentlicht am 19.05.2010

Derzeit ist es unseren Resellern sowie DomainManager-Nutzern vorbehalten, für registrierte Domainnamen selbst den Domaininhaber und die administrativen und technischen Ansprechpartner festzulegen bzw. zu ändern. In allen übrigen Fällen erfolgt eine automatische Vergabe der Daten anhand der hinterlegten Stammdaten, wobei wir selbst als Tech-C und Zone-C in den Whois-Datenbanken auftauchen.

Aufgrund von Kundenwünschen werden wir diese sehr restriktive Handhabung ändern. Zukünftig ist daher in allen multidomainfähigen Tarifen die freie Vergabe der o.g. Daten durch unsere Kunden möglich. Damit möchten wir unseren Privat- und Firmenkunden entgegen kommen, die immer wieder wegen einer solchen Funktion anfragen. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • ein Privatkunde möchte auch Domains für seine Angehörigen und Freunde registrieren
  • ein Entwickler und Professional bietet Bekannten an, einen Domainnamen für sie schnell mit zu sichern
  • bei einer Firma soll der technische Ansprechpartner in der Whois-Datenbank als "Tech-C" hinterlegt werden
  • der Vorstand einer Gesellschaft möchte nicht selbst als Admin-C auftauchen, sondern den Syndikusanwalt angeben
  • ein Konzern will die Verwaltung von Domainnamen für Tochterunternehmen vornehmen

In all diesen Fällen müssen wir bisher auf einen (an der insgesamt intensiveren Mehrnutzung orientierten und kalkulierten) Resellertarif hinweisen, was sehr häufig und aus verständlichen Gründen keine geeignete Lösung für die betroffenen Kunden darstellt. Denn wer kein Reselling betreibt (also weder kostenpflichtig noch kostenfrei Hosting- und Domainleistungen Dritten zur Verfügung stellt), möchte auch keinen Resellertarif buchen, "nur" weil nicht alle Domains auf ihn/sie selbst registriert werden sollen.

Hier schafft unsere Neuerung Abhilfe. Wobei wir gleichzeitig - auch im Kundenmenü bei den entsprechenden Funktionen - darauf hinweisen werden, dass gemäß unseren AGB und Domainregistrierungsbedingungen

  • ein kostenpflichtiges und kostenfreies Reselling nur in Resellertarifen gestattet ist
  • für jede Inhaberänderung die schriftliche Zustimmung des bisherigen Inhabers vorliegen muss
  • alle hinterlegten Daten richtig und vollständig sein müssen

Ebenso wie bisher gehen wir inbesondere gegen die Hinterlegung unrichtiger Daten sowie gegen unberechtigte Inhaberänderungen vergleichsweise scharf (wenn auch selbstverständlich fair und korrekt) vor, um uns und die eigentlichen Domaininhaber zu schützen. Im Worstcase-Fall wäre damit auch die Geltendmachung einer Vertragsstrafe verbunden, wobei das an sich nur in schweren Fällen passiert und falls sonst keine vernünftige Einigung/Lösung möglich ist.

Dank der bisherigen Erfahrungen mit unserem (nicht primär von Resellern sondern Serverbetreibern und Domainnutzern verwendeten) DomainManager-Tarif gehen wir jedoch nicht davon aus, dass die Anzahl der Problemfälle nennenswert ansteigen wird.

Der genaue Einführungstermin steht übrigens noch nicht fest, ist jedoch für die nächste Zeit zu erwarten.

Reselling oder nicht? Einige Beispiele:

  • Unentgeltliche Domainverwaltung und Hosting für alle Freunde und Bekannte -> kein Reselling (natürlich dürfen die Kosten ersetzt werden)
  • Entgeltliche Domainverwaltung und Hosting für alle Freunde, Bekannte -> Reselling
  • Unentgeltliche Domainverwaltung und Hosting für fremde Dritte (“Neu für alle Besucher von meinedomain.tld: Gratis-Webspace und 3rd Level Domain, jetzt anmelden”) -> Reselling