Passend zur klirrenden Kälte gibt die DENIC, die Vergabestelle für .de-Domains, die Domain „br.de“ am 18.02.2010 zur Registrierung frei. Den Zuschlag erhält derjenige Interessent, der nachweislich am schönsten „bibbern“ kann 😉
Im Ernst: Im Rahmen der Einführung der zweistelligen .de-Domains, wir hatten u.a. hier und hier berichtet, war die Domain „br.de“ von der Registrierungsmöglichkeit aufgrund einer einstweiligen Verfügung gegen die DENIC ausgeschlossen. Diese Verfügung wurde nun aufgehoben, so dass seitens DENIC eine Freigabe dieses Domainnamens zur Registrierung erfolgen kann. Die Freigabe erfolgt am Donnerstag, den 18.02.2010, um 15:00 Uhr. Wer Interesse an dem Domainnamen hat, kann direkt bei der DENIC den entsprechenden Auftragung zur Registrierung stellen. Im Gegensatz zu sonstigen Vorgehensweisen über automatisierte Systeme verwendet die DENIC hierbei ein Verfahren, bei welchem Aufträge per Fax abgegeben werden können. Nachfolgend können Sie die entsprechenden Vorgaben und Bedingungen einsehen:
- Die Vergabe erfolgt nach dem bekannten Prinzip „First Come, First Served“. Wessen Eintrag ab dem Stichzeitpunkt 15:00 Uhr am 18.02.2010 als erstes bei der DENIC eingegangen ist, erhält den Zuschlag für den Domainnamen.
- Aufträge nimmt die DENIC ausschließlich per Fax entgegen, die speziell hierfür eingerichtete Faxnummer lautet 00 49 69 24246982
- Diese Faxnummer ist bereits 24 Stunden vor dem Stichzeitpunkt freigeschaltet, so dass Interessenten den Versand vorab testen können.
- Der entgegennehmende Faxserver bei der DENIC akzeptiert ausschließlich eine Seite pro Faxsendung und beendet anschließend automatisch die Verbindung. Es muss somit darauf geachtet werden, dass tatsächlich nur eine einzelne Seite gesendet wird (ohne Deckblatt o.ä.).
- Für die Beauftragung ist ein spezielles Auftragsformular zu verwenden, dass von der DENIC bereitgestellt wird. Dieses kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://denic.de/fileadmin/Domains/Formulare/br_domainauftrag.pdf
Wer den Zuschlag erhält, wird im Anschluss von der DENIC informiert und kann dann bis zum 01.03.2010 der DENIC mitteilen, welches DENIC-Mitglied die Domain verwalten soll.
Die einstweiligen Verfügungen gegen die Freigabe weiterer Domains, die ursprünglich seit dem 23.10.2009 verfügbar sein sollten, haben übrigens weiterhin Bestand und können nach wie vor nicht registriert werden. Wir hatten u.a. hier berichtet.
Naja, wer sich mit dem Bayerischen Rundfunk anlegen möchte, kann die Domain ja registrieren. Ich persönlich gebe mein Geld lieber für andere Dinge aus, als für ein mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden Rechtstreit mit dem Bayerischen Rundfunk.
Etwaige Rechte Dritter sollten bei einem Registrierungsversuch – wie auch bei jeder anderen Domain – natürlich berücksichtigt werden, da haben Sie absolut Recht! Wenngleich dies natürlich nicht einen zwangsläufigen „Verzicht auf das eigene Recht“ bedeuten muss, sofern ein solches vorhanden ist.
Ich dachte, dass der Bayerische Rundfunk schon den Zuschlag längst hätte. Wohl falsch gedacht… 😉
And the winner is: Bayerischer Rundfunk AdÖR
Was zu erwarten war.