Vor einiger Zeit haben wir darüber berichtet, dass ein Mitbewerber kostenlose .de-Domains verspricht und dann am Ende doch Geld dafür will – bei gleichzeitig inakzeptablen AGB-Klauseln. Nachdem unser Versuch, die Sache außergerichtlich zu klären, gescheitert ist, wurde zwischenzeitlich eine einstweilige Verfügung durch das Landgericht München erlassen. Den damit verbundenen Aufwand und die Kosten hätte man sich sparen können.
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